Whistleblowing („Hinweise geben“) ist für uns ein wichtiger Baustein, um die Integrität unserer Unternehmen zu wahren und Sie bestmöglich vor Missständen zu schützen.
Aus diesem Grund haben wir eine gemeinsame Meldestelle nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eingerichtet. Mit Ihrem Hinweis leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung von Verstößen und Missständen innerhalb unserer Unternehmen.
Für uns ist es höchste Priorität, dass die geltenden Gesetze, Vorschriften und Regeln sowie die internen Anweisungen eingehalten werden. Die Hinweisgebermeldestelle bietet Hinweisgebern die Möglichkeit über fünf verschiedene Kanäle Meldungen einzureichen. Die Hinweisgebermeldestelle wird durch von uns beauftragte externe Meldestellenbeauftragten betreut. Wir haben uns bewusst für die Auslagerung der Hinweisgebermeldestelle entschieden, um die Wahrung der Anonymität und Vertraulichkeit jederzeit sicherzustellen.
Folgende Meldekanäle werden Ihnen durch unsere externen Meldestellenbeauftragten zur Verfügung gestellt
Diese Prozessschritte durchläuft ein Hinweis:
Das Ziel der Hinweisgebermeldestelle ist es, Hinweisgebern zu ermöglichen, Gesetzesverstöße sowie weitere Missstände im Arbeitsumfeld und wichtige Themen innerhalb des jeweiligen Unternehmens zu melden.
Weitere Informationen entnehmen Sie den nachfolgenden FAQs:
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umfasst zunächst alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße erlangt haben. Hinweisgeber kann demnach jede Person sein, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einen Verstoß bemerkt und diesen meldet, z.B.: Arbeitnehmer, Bewerber, Beamte, Selbstständige, Praktikanten, ehemalige Arbeitnehmer etc.
Geschützt werden Hinweisgeber, wenn hinreichend Grund zu der Annahme besteht, dass die Informationen zu einem Verstoß der Wahrheit entsprechen und in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen und die vorgesehenen Meldewege genutzt werden.
ACHTUNG: Die wissentliche Offenlegung von unrichtigen Informationen sowie ein Missbrauch der Meldekanäle stellen bußgeldbewehrte Vergehen dar.
Zudem sind alle Regelungen erfasst, welche die Umsetzung europäischer Rechtsnormen angehen. Dazu gehören:
Externe Meldestellen:
Des Weiteren können sie sich auch an eine externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz wenden. Zudem können Sie sich an folgende externe Meldestellen wenden:
Informationen zur Datenverarbeitung betreffend die Abgabe von Hinweisen über einen der zur Verfügung stehenden Meldekanäle finden Sie hier.