Whistleblowing („Hinweise geben“) ist für uns ein wichtiger Baustein, um die Integrität unseres Unternehmens zu wahren und Sie bestmöglich
vor Missständen zu schützen.
Aus diesem Grund haben wir eine Meldestelle nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eingerichtet. Mit Ihrem Hinweis
leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung von Verstößen und Missständen innerhalb unseres Unternehmens.
Für uns ist es höchste Priorität, dass die geltenden Gesetze, Vorschriften und Regeln sowie die internen Anweisungen eingehalten
werden. Das digitale Meldesystem bietet Hinweisgebern die Möglichkeit, Ihre Meldungen unkompliziert und wenn gewünscht auch anonym einzureichen. Die Hinweisgebermeldestelle wird durch eine von uns beauftragte externe Meldestellenbeauftragte betreut. Wir haben uns bewusst für die Auslagerung der Hinweisgebermeldestelle entschieden, um die Wahrung der Anonymität und Vertraulichkeit jederzeit sicherzustellen.
Unsere Hinweisgebermeldestellenbeauftragte ist:
Kerberos Compliance-Managementsysteme GmbH, Köln
Hier können Sie Ihre Meldung abgeben:
Digitales Hinweisgebermeldesystem
Diese Prozessschritte durchläuft ein Hinweis:
Das Ziel der Hinweisgebermeldestelle ist es, Hinweisgebern zu ermöglichen, Gesetzesverstöße sowie weitere Missstände im Arbeitsumfeld und wichtige Themen innerhalb des Unternehmens zu melden.
Weitere Informationen entnehmen Sie den nachfolgenden FAQs:
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz aller Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße erlangt haben. Hinweisgeber kann demnach jede Person sein, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einen Verstoß bemerkt und diesen meldet, z.B.: Arbeitnehmer, Bewerber, Beamte, Selbstständige, Praktikanten, ehemalige Arbeitnehmer etc.
Optimierung der Durchsetzung des Unionsrechts durch die Festlegung gemeinsamer Mindeststandards
Aufdeckung von Missständen/Verstößen
Erleichterung des Vorgangs der Meldung
Stärkung des Schutzes für Hinweisgeber („Whistleblower“)
Schaffung einer eigenständigen Reaktionsmöglichkeit für Unternehmen/Behörden
Geschützt werden Hinweisgeber, wenn hinreichend Grund zu der Annahme besteht, dass die Informationen zu einem Verstoß der Wahrheit entsprechen und in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen und die vorgesehenen Meldewege genutzt werden.
ACHTUNG: Die wissentliche Offenlegung von unrichtigen Informationen sowie ein Missbrauch der Meldekanäle stellen bußgeldbewehrte Vergehen dar.
Zudem sind alle Regelungen erfasst, welche die Umsetzung europäischer Rechtsnormen angehen. Dazu gehören:
Des Weiteren können sie sich auch an eine externe
Meldestelle des Bundes wenden:
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Bundesamt
für Justiz, Externe Meldestelle des Bundes 53094 Bonn
·
Bundeskartellamt,
Externe Meldestelle für Verstöße
im Bereich des Wettbewerbsrechts und gegen die Vorschriften des Gesetzes über
digitale Märkte (Verordnung (EU) 2022/1925 – Digital Markets Act), Kaiser-lFriedrich-Str.
16, 53113 Bonn
·
Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht, Hinweisgeberstelle für Verstöße im Bereich
Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie die Bekämpfung
von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Dreizehnmorgenweg 44-48, 53175 Bonn