Der Umstieg auf Elektromobilität lohnt sich jetzt noch mehr: Beim Kauf oder Leasing eines förderfähigen Elektro-Neuwagens können Privatpersonen von einer staatlichen Förderung von bis zu 6.000 € profitieren.
Vollelektrisch fahren und Förderung nutzen
Die neue E-Auto-Förderung gilt für förderfähige Neufahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Damit können auch bereits erfolgte Zulassungen aus dem Jahr 2026 berücksichtigt werden.
Für reine Elektrofahrzeuge beträgt die staatliche Förderung je nach persönlichen Voraussetzungen zwischen 3.000 € und 6.000 €. Ausschlaggebend sind insbesondere das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen sowie die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren.
Die Einkommensgrenze liegt grundsätzlich bei 80.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Pro Kind erhöht sich diese Grenze um 5.000 € – bei maximal zwei berücksichtigungsfähigen Kindern somit auf bis zu 90.000 €.
Wie hoch ist die Förderung?
Für reine Elektrofahrzeuge gilt eine Basisförderung von 3.000 €. Bei einem niedrigeren zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen erhöht sich die Förderung. Zusätzlich können Familien von einem Kinderbonus profitieren. So sind insgesamt bis zu 6.000 € staatliche Förderung möglich.
Die Förderung kann sowohl beim Kauf als auch beim Leasing eines förderfähigen Elektro-Neuwagens in Anspruch genommen werden.
Jetzt Elektromobilität entdecken
Ob kompakter Stromer für den Alltag oder geräumiges Elektrofahrzeug für Familie und Beruf – entdecken Sie unsere aktuellen Elektrofahrzeuge und lassen Sie sich von unseren Verkaufsberatern persönlich beraten.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, das passende Fahrzeug zu finden und informieren Sie über die aktuellen Möglichkeiten der E-Auto-Förderung.
Jetzt Elektrofahrzeug entdecken und bis zu 6.000 € Förderung sichern.
Die Höhe und Gewährung der staatlichen Förderung ist von den individuellen Voraussetzungen des Antragstellers sowie den jeweils geltenden Förderbedingungen abhängig. Die maximale Fördersumme von 6.000 € gilt für reine Elektrofahrzeuge bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen. Die Antragstellung und Bewilligung erfolgen über die zuständige Förderstelle. Ein Anspruch auf Förderung kann durch die Kühne Autohäuser nicht garantiert werden.
