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Elektrofahrzeuge für Ihr Gewerbe – jetzt steuerliche Vorteile sichern

Elektrofahrzeuge für Ihr Gewerbe – jetzt steuerliche Vorteile sichern

Seit Juli 2025 profitieren Unternehmen von attraktiven steuerlichen Vorteilen beim Kauf von Elektrofahrzeugen. Ob Pkw oder elektrisches Nutzfahrzeug – jetzt lohnt sich der Umstieg besonders.

Die Elektromobilität wird für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler noch attraktiver: Seit Juli 2025 gelten neue steuerliche Vorteile für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge.

Dazu gehört unter anderem eine Abschreibung von 75 % im ersten Jahr. Zusätzlich ist für neu angeschaffte E-Fahrzeuge eine degressive Abschreibung möglich – gültig für Käufe bis zum 01.01.2028. Die Regelung gilt sowohl für elektrische Pkw als auch für elektrische Nutzfahrzeuge.

Auch bei der Dienstwagenbesteuerung profitieren Sie: Beim Kauf eines elektrischen Neu- oder Gebrauchtwagens mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 € greift weiterhin die 0,25 %-Regelung.

Ob für Ihren Fuhrpark oder als einzelnes Geschäftsfahrzeug – wir beraten Sie individuell zu passenden Modellen, aktuellen Verfügbarkeiten und den für Sie relevanten Förder- und Steuervorteilen. Sprechen Sie uns gerne an.